Widerrufsrecht Schweiz
In Art. 40a ff. OR ist das Widerrufsrecht in der Schweiz geregelt. Dieses gilt im Gegensatz zum deutschen Recht nur bei Haustürgeschäften und bei Kaffefahrten sowie in Verkehrsmitteln angebotenen Produkten. Diese Artikel zählen nicht für Versicherungsverträge und bei einem Kaufpreis von unter 100 CHF. Außerdem kommt das Recht nicht zum Tragen wenn der Vertreter selbst nach Hause bestellt wurde oder der Vertrag auf einer Messe abgeschlossen wurde. Dieses Recht gilt wie im deutschen Recht nur für Verbraucher. Gewerbetreibende sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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